Berlin
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Pflichtangaben (gem. § 6 Teledienstegesetz) :
• USt-ID, Rechtsform und Zusammensetzung der Sozietät
Rechtsform der Sozietät: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB)
Partner: RAuN Sebastian Pötter.
Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Rechtsanwälte der Sozietät unterliegen damit den deutschen Bestimmungen der
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BROA),
der Fachanwaltsordnung (FAO) und des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Der Wortlaut aller genannten Bestimmungen kann eingesehen werden auf den
Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.
Weiter gelten die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
des Rates der Anwaltschaften der Europäischen Union.
RAuN Sebastian Pötter ist ferner zugelassen in Belgien als deutscher Rechtsanwalt und
ist auch Mitglied des Nederlandse Orde van Advocaten bij de Balie te Brussel
(Flämische Rechtsanwaltskammer in Brüssel). In dieser Eigenschaft unterliegt er
auch den belgischen Berufsregeln, die (nur in Flämisch) eingesehen werden können
auf den Seiten des Orde van Vlaamse Balies, der Vereinigung der Flämischen
Rechtsanwaltskammern. Das Brüsseler Büro der Sozietät wird unter der oben genannten
Adresse unterhalten in Bürogemeinschaft mit der Brüsseler Sozietät Van Landuyt & Vennoten.
Notarkammer Berlin
Die Dienstaufsicht über Notare in Berlin wird ausgeübt durch den
Präsidenten des
Landgerichts Berlin, die Präsidentin des Kammergerichts und durch die
Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin.
Die auf deutsche Notare in Berlin anwendbaren Berufsregeln finden sich in der
Bundesnotarordnung (BNotO), den Richtlinien der Notarkammer Berlin (RLNot-Bln.)
und in der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) sowie im Gesetz über die Kosten in
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (KostO) und dem Europäischen Kodex des Notariellen
Standesrechts. Der Wortlaut aller dieser Bestimmungen
kann eingesehen werden auf den Seiten der Bundesnotarkammer.
Auf diesen Seiten können auch die Bestimmungen
des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) eingesehen werden, die das Verfahren von Beurkundungen
regeln sowie zahlreiche Bestimmungen, aus denen sich die Beurkundungsbedürftigkeit von
bestimmten rechtlichen Vorgängen ergibt.
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